| Die Erstattung |
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Um etwaige Unklarheiten bezüglich der Erstattung des Semesterticketbeitrags zu klären, möchten wir euch bitten nachfolgende Punkte zu beachten.1. Generell muss jeder Studierende den Semesterticketbeitrag an die Hochschule überweisen, anderenfalls wird man exmatrikuliert. Ausnahmen stellen hierbei nur Fernstudierende, Gast- und ZweithörerInnen dar. Diese haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket. 2. Der Antrag auf Erstattung muss inkl. aller benötigter Unterlagen bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn bei uns eingereicht werden. Dies ist vertraglich mit RMV und NVV geregelt. Alle zu spät eingereichten Anträge werden nicht mehr bearbeitet. 3. Das Datenblatt, das bisher postalisch zugestellt wurde, muss ab dem SoSe'09 persönlich im SSC abgeholt werden. All diejenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland bzw. im Praktikum befinden, müssen nachfolgende Vollmacht ausfüllen und unterzeichnen, um eine Person ihrer Wahl zur Abholung zu ermächtigen. [WICHTIG] Die betreffende Person muss sich im SSC ausweisen. 4. Sowohl für den Nachweis eines Urlaubssemesters als auch für die Bestätigung, dass die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind und keine Präsenzveranstaltungen am Hochschulstandort mehr zu besuchen sind ist das SSC zuständig. Der Nachweis darüber, dass der tatsächliche Aufenthaltsort außerhalb der Tarifgebiete liegt erfolgt durch eine Kopie des Ausweises.
ErstattungsgründeAusnahmen bestätigen wie immer die Regel (gelten sowohl für RMV als auch NVV)
Grundsätzlich sind alle Fernstudierende, GasthörerInnen und ZweithörerInnen von der Semesterticketregelung ausgenommen. Diese haben keine Möglichkeit ein Semesterticket zu erwerben. Das heißt, dass ihr weiterhin den "einfachen" Semesterbeitrag, bestehend aus der Verwaltungsgebühr, des Sozialbeitrags für das Studentenwerk sowie der Beiträge zur Studentenschaft (AStA) an die Hochschule überweisen müsst.
Ablauf der Erstattungsbeantragung1. Auswahl des Befreiungsgrunds:
2. Ausfüllen und Unterzeichnen des Antrags
3. Einreichen des ausgefüllten Antrags
4. Prüfung des Antrags
Du hast noch die eine oder andere Frage? Dann komm im AStA vorbei, ruf im AStA an unter 0661 / 9629-140 oder schicke eine e-mail an: semesterticket@asta.hs-fulda.org Als Download findest du den Antrag auf Erstattung hier und eine Vollmacht da.
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