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Die Erstattung PDF Drucken E-Mail

Um etwaige Unklarheiten bezüglich der Erstattung des Semesterticketbeitrags zu klären, möchten wir euch bitten nachfolgende Punkte zu beachten.

1. Generell muss jeder Studierende den Semesterticketbeitrag an die Hochschule überweisen, anderenfalls wird man exmatrikuliert. Ausnahmen stellen hierbei nur Fernstudierende, Gast- und ZweithörerInnen dar. Diese haben keinen Anspruch auf ein Semesterticket.

2. Der Antrag auf Erstattung muss inkl. aller benötigter Unterlagen bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn bei uns eingereicht werden. Dies ist vertraglich mit RMV und NVV geregelt. Alle zu spät eingereichten Anträge werden nicht mehr bearbeitet.

3. Das Datenblatt, das bisher postalisch zugestellt wurde, muss ab dem SoSe'09 persönlich im SSC abgeholt werden. All diejenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland bzw. im Praktikum befinden, müssen nachfolgende Vollmacht ausfüllen und unterzeichnen, um eine Person ihrer Wahl zur Abholung zu ermächtigen. [WICHTIG] Die betreffende Person muss sich im SSC ausweisen.

4. Sowohl für den Nachweis eines Urlaubssemesters als auch für die Bestätigung, dass die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt sind und keine Präsenzveranstaltungen am Hochschulstandort mehr zu besuchen sind ist das SSC zuständig. Der Nachweis darüber, dass der tatsächliche Aufenthaltsort außerhalb der Tarifgebiete liegt erfolgt durch eine Kopie des Ausweises.


 

Erstattungsgründe

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel (gelten sowohl für RMV als auch NVV)

 

1.
bei Studierenden, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten,
2.
Studierenden, die sich aufgrund eines Praktikums mindestens drei Monate des Semesters außerhalb der Tarifgebiete aufhalten,
3.
bei Studierenden, die promovieren oder nach Bestätigung des Prüfungsamtes die Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt haben, sofern sie keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort haben und sich ihr Wohnsitz sowie der tatsächliche Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets befindet.
4.
bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten
5.
bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit RMV-NVV-Semesterticket immatrikuliert sind kann das preiswertere Ticket erstattet werden.
6.
bei Schwerbehinderten, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen.

 

Grundsätzlich sind alle Fernstudierende, GasthörerInnen und ZweithörerInnen von der Semesterticketregelung ausgenommen. Diese haben keine Möglichkeit ein Semesterticket zu erwerben.

Das heißt, dass ihr weiterhin den "einfachen" Semesterbeitrag, bestehend aus der Verwaltungsgebühr, des Sozialbeitrags für das Studentenwerk sowie der Beiträge zur Studentenschaft (AStA) an die Hochschule überweisen müsst.

 


Ablauf der Erstattungsbeantragung

1. Auswahl des Befreiungsgrunds:

  • es ist zu prüfen, welcher Befreiungsgrund zutrifft

  • gelegentlich gibt es Überschneidungen, so z.B. bei einem Praktikum im Ausland

      hier bitte den Befreiungsgrund: Praktikum größer 3 Monate außerhalb der Tarifgebiete angeben

2. Ausfüllen und Unterzeichnen des Antrags

  • bitte unbedingt die e-mail Adresse für eventuelle Rücksprachen angeben

3. Einreichen des ausgefüllten Antrags

  • inkl. aller benötigter Unterlagen bei deinem AStA (Gebäude J)

  • oder per Brief an : AStA der HS Fulda, Marquardstraße 35 in 36039 Fulda

  • bis spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn

4. Prüfung des Antrags

  • der Antrag wird durch den AStA geprüft

  • sofern der Befreiungsgrund tatsächlich zutrifft, wird der Semesterticketbeitrag umgehend durch die Hochschulverwaltung an dich zurück überwiesen

  • das Semesterticket wird vom AStA entwertet und für den vertraglich geregelten Zeitraum archiviert

 

Du hast noch die eine oder andere Frage? Dann komm im AStA vorbei, ruf im AStA an unter 0661 / 9629-140 oder schicke eine e-mail an: semesterticket@asta.hs-fulda.org

Als Download findest du den Antrag auf Erstattung hier und eine Vollmacht da.


 

 
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