| Hochschulwahlen |
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Als Interessenvertretung der Studierenden sind in den meisten Bundesländern, so auch in Hessen, Studierendenschaften gesetzlich verankert. Alle Studierenden an der Hochschule Fulda sind somit wahlberechtigt für die Gremien der studentischen Selbstverwaltung und der Vertreter in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Während die Studierenden in den Gremien der Hochschule zahlenmäßig gering vertreten sind, können die Gremien der Studierendenschaft ein breites Bild der Studierenden repräsentieren und beispielsweise Stellungnahmen an die Hochschule oder auch an andere Adressaten (Kultusministerium, Stadt, Presse usw.) richten. Die Hochschulwahlen finden jedes Jahr Anfang Dezember statt. Die Legislaturperiode der Gremien beginnt somit immer zu Beginn des Sommersemesters und dauert ein Jahr. Die Professorenschaft und die MitarbeiterInnen der Hochschule wählen alle zwei Jahre, ihre Amtsdauer beträgt dementsprechend zwei Jahre. Die Hochschule Fulda veröffentlicht jährlich die Wahlbekanntmachung mit Terminen zur Abgabe der Wahlvorschläge und der Wahl. Die aktuelle Liste findest du auch auf unserer Homepage . |